Bundeskabinett beschließt Entwurf für Umweltauditgesetz
Stärkung des freiwilligen betrieblichen Umweltschutzes
Durch den Gesetzentwurf wird die Rechtslage an die Vorgaben der im April 2001 in Kraft getretenen Novelle zur Öko-Audit-Verordnung der EU ("EMAS") angepasst. Für Unternehmen mit mehrere Standorten wird die Teilnahme an EMAS erleichtert. Es werden nicht mehr Standorte sondern "Organisationen" in das EU-weit geführte öffentliche Register aufgenommen. Damit können mehrere Standorte eines Unternehmens oder einer Behörde eine gemeinsame Registrierung erhalten. Die Aufsicht über Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen wird entsprechend den Vorgaben der EU-Verordnung gestärkt, indem sie nun alle zwei Jahre der sogenannten "Regelaufsicht" unterzogen werden. Noch stärker als bisher wird sichergestellt, dass Organisationen nur dann in das EMAS-Register eingetragen werden und darin verbleiben, wenn sie die Umweltvorschriften einhalten.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "EMAS ist ein modernes und zukunftsweisendes Instrument. Es erleichtert Unternehmen, ihren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten. um uns und den kommenden Generationen eine dauerhafte wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu ermöglichen und zugleich unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Zugleich ist EMAS für Unternehmen ein Wettbewerbsvorteil und eine wirtschaftliche Chance, indem Kosteneinsparungen erzielt und Haftungsrisiken minimiert werden können."
Deutschland ist Spitzenreiter in Europa im Hinblick auf die Zahl der registrierten Standorte. Im Dezember 2001 waren in Deutschland 2671 Standorte von Unternehmen registriert. Dies sind etwa drei Viertel der in Europa insgesamt registrierten Standorte.
Der Entwurf der Novelle des Umweltauditgesetzes ist im Internet abrufbar unter: http://www.bmu.de/download/b_uag.php.
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