Ärztliche Meldepflicht bei Vergiftungen bleibt auch unter europäischem Chemikalienrecht REACH erhalten

Broschüre bietet Überblick über Vergiftungsfälle im Jahr 2006

20.11.2007

Ob im Haushalt oder in der Industrie - Chemikalien und chemische Produkte gehören zum alltäglichen Leben. Doch manche Produkte können Risiken für die Gesundheit bergen. In Deutschland gibt es ein einzigartiges gesetzliches Melde- und Dokumentationssystem für unerwünschte Wirkungen von chemischen Produkten und Stoffen. Es bleibt auch nach dem Inkrafttreten des neuen europäischen Chemikalienrechts REACH erhalten. Schwerwiegende Vergiftungen mit Chemikalien oder chemischen Produkten sind selten. Doch auch leichtere Risiken müssen rechtzeitig erkannt werden, damit Vergiftungssymptome schnell und nachhaltig behandelt werden können. Deshalb sind behandelnde Ärzte in Deutschland auch weiterhin verpflichtet, jeden begründeten Verdacht auf eine Vergiftung dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu melden. Das Institut legt nun die ausgewerteten Daten für 2006 vor: 4551 Vergiftungsfälle sind dem BfR im Berichtsjahr gemeldet worden. Einen Überblick mit konkreten Fallbeschreibungen und Vergleichszahlen aus den Vorjahren gibt die Broschüre "Ärztliche Mitteilungen bei Vergiftungen 2006".

Seit dem 1. August 1990 besteht nach § 16e des Chemikaliengesetzes eine ärztliche Meldepflicht für Vergiftungsfälle. Das BfR sammelt die Meldungen und wertet sie aus. Der überwiegende Teil der 4551 im vergangenen Jahr eingegangenen Meldungen bezog sich auf Vergiftungen mit chemischen Produkten. Es folgen Vergiftungen mit chemischen Grundsubstanzen. Geringere Anteile machen Vergiftungen durch Pestizide, Arzneimittel, Kosmetika, Lebensmittel und andere Produkte aus.

Von den 4551 Meldungen kamen 89,4 Prozent von Berufsgenossenschaften, die übrigen aus Kliniken, Arztpraxen und Giftinformationszentren. Bei den meisten Vergiftungsfällen handelt es sich um Unfälle mit Chemikalien oder chemischen Produkten am Arbeitsplatz. Aber auch im Haushalt passieren Unfälle. Ausführlich berichtet wurde von den Medien im vergangenen Jahr über ein Spray, das zur Versiegelung von Flächen in Küche und Bad angewendet wurde. Obwohl das Mittel innerhalb kurzer Zeit mit Hilfe des BfR vom Markt genommen wurde, hatten rund 150 Verbraucher nach bestimmungsgemäßer Anwendung teils schwere Atemwegsreizungen bis hin zum Lungenödem erlitten. Verätzungen an Augen, Haut, Mund und Rachen durch Chemikalien kommen immer wieder vor. Nicht selten sind Verwechselungen die Ursache, beispielsweise wenn versehentlich Reinigungsmittel getrunken wird.

Folgenreich kann auch der Erwerb von Chemikalien aus dem Internet sein. Dort werden gefährliche Substanzen und Produkte angeboten, die teilweise lebensgefährliche Wirkungen hervorrufen können. Im normalen Handel können Verbraucher solche Chemikalien oft gar nicht erwerben und im Internet wird nicht oder nicht ausreichend auf gesundheitliche Risiken hingewiesen. Eine junge Frau nahm zum Beispiel ein Mittel zur Gewichtsreduktion ein, das im Internet angeboten worden war. Sie wusste nicht, dass das darin enthaltene 2,4-Dinitrophenol (DNP) zu Kreislaufversagen führen kann und verstarb schließlich daran. Auch das Schnüffeln von Deo-Sprays kann lebensgefährliche Folgen haben, wie der ebenfalls in der Broschüre geschilderte Fall eines jungen Mannes zeigte.

Die Erfassung und Auswertung der gemeldeten Vergiftungen schafft eine wichtige Grundlage, um die Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch Chemikalien realistisch einzuschätzen. Mit den jährlichen Berichten über die ärztlichen Mitteilungen informiert das BfR regelmäßig über die aktuelle Vergiftungssituation in Deutschland. Auch Hersteller und Vertreiber erhalten vom BfR Hinweise zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch ihre Produkte.

Die Broschüre "Ärztliche Mitteilungen bei Vergiftungen" enthält eine Übersicht über alle gemeldeten Vergiftungen des Jahres 2006, ein Meldeformular für Ärzte sowie ein Adressenregister der Giftinformationszentren. Sie ist kostenlos in deutscher und englischer Sprache erhältlich und kann online beim BfR angefordert werden.

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