VCI: Insolvenzfestigkeit von Lizenzverträgen wieder herstellen

Anhörung zur Reform des Insolvenzrechts im Bundestag

25.04.2008

Der Rechtausschuss des Deutschen Bundestages veranstaltete eine öffentliche Anhörung zur Insolvenzrechtsreform. Thema ist insbesondere die insol­venzfeste Ausgestaltung von Lizenzverträgen.

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) begrüßt diese Regelung mit Nachdruck. "Lizenzverträge über geistiges Eigentum bilden in der chemischen Industrie regelmäßig die Grundlage für erhebliche Investitionen in innovative Technologien", betont Hans Hermann Nacke, Leiter der Rechtsabteilung im VCI. "Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Unternehmen werden häufig für Millionenbeträge an Dritte vergeben. Dafür erhalten die Unternehmen Lizenzen an den entwickelten Produkten. Bei Insolvenz des Lizenzgebers kann der Insolvenzverwalter die weitere Nutzung der Lizenz ablehnen. Dies führt bei den auf die Forschungsergebnisse angewiesenen Lizenznehmern zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen und beeinträchtigt die Investitionssicherheit am Standort Deutschland."

Unter altem Recht bestand die Insolvenzfestigkeit von Lizenzverträgen. Erst eine Reform der damaligen Konkursordnung verzichtete infolge eines Redaktionsfehlers auf eine Übernahme der Regelung. "Dieses Versehen muss im Rahmen der Novelle der Insolvenzordnung korrigiert und die früher geltende Rechtslage wiederhergestellt werden", erklärte Nacke.

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