BfR richtet nationale Expertengremien für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz ein

14 wissenschaftliche Kommissionen beraten das Institut

28.04.2008

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wird in Fragen der Lebensmittelsicherheit und der Produktsicherheit künftig von 14 Kommissionen in seiner wissenschaftlichen Arbeit für die Bundesregierung und europäische Gremien beraten. In jede Kommission wurden rund zehn externe, unabhängige Sachverständige berufen, die ehrenamtlich ihre Expertise in die Arbeit des BfR einbringen.

"Mit diesem Expertennetzwerk können wir Sachverstand auf höchstem wissenschaftlichen Niveau für unsere Risikobewertungen bündeln und in internationale Gremien einbringen", sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR. Die wissenschaftliche Qualität der Stellungnahmen des Instituts soll so erhöht und eine externe Qualitätssicherung gewährleistet werden. Darüber hinaus ist es dem Institut damit auch in Krisenfällen möglich, kurzfristig externen Sachverstand einzuholen. Die Struktur der Kommissionen am BfR orientiert sich weitgehend an der Kommissionsstruktur der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Die Idee, bei der Bewertung von Risiken auch auf externen Sachverstand zurückzugreifen, ist nicht neu. Vor mehr als 50 Jahren wurde beispielsweise die Kunststoff-Kommission ins Leben gerufen, die noch heute in neuer personeller Besetzung und nun auch mit anderer Bezeichnung das BfR berät. Die Ergebnisse der Kommissionsarbeit fließen in die Bewertungen des BfR ein. Nicht zuletzt die erfolgreiche Arbeit dieser Gremien hat das Institut veranlasst, solche Kommissionen auch für andere Fachgebiete einzurichten.

Der Aufbau der neuen, erweiterten Kommissionsstruktur brachte ein umfangreiches Berufungsverfahren mit sich. Ein eigens eingerichteter Berufungsbeirat suchte die Kommissionsmitglieder aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber aus. Dem Berufungsbeirat gehören die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats des BfR, das Präsidium des BfR, die Vorsitzenden der Senatskommissionen "zur gesundheitlichen Bewertung von Lebensmitteln" und "für Stoffe und Ressourcen in der Landwirtschaft" der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und ein Mitglied des Präsidiums des Senats der Bundesforschungsanstalten an. Bereits mit ihrer Bewerbung haben sich die Interessierten verpflichtet, als Kommissionsmitglied unabhängig von jeglicher äußerlicher Beeinflussung zu handeln.

Neu eingerichtet werden die Kommissionen:

- Bedarfsgegenstände

- Bewertung von Vergiftungen

- Biologische Gefahren

- Ernährung, diätetische Produkte, neuartige Lebensmittel und Allergien

- Expositionsschätzung und -standardisierung

- Genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel

- Hygiene

- Kontaminanten und andere gesundheitlich unerwünschte Stoffe in der Lebensmittelkette

- Kosmetische Mittel

- Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe

- Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände

- Pharmakologisch wirksame Stoffe und Tierarzneimittel

- Wein- und Fruchtsaftanalysen

- Zusatzstoffe, Erzeugnisse und Stoffe in der Tierernährung

Die Experten kommen aus Universitäten, Landesuntersuchungsämtern, Wirtschaftsverbänden, Verbrauchschutzverbänden sowie privaten Laboratorien.

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