BVL nimmt Stellung zur von Greenpeace veröffentlichten Studie
Die Untersuchung und Bewertung von Rückstandsbefunden in Lebensmitteln erfolgt ausschließlich durch die zuständigen Behörden der Länder. Die Bundesländer führen die Kontrollen durch und ahnden Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften. Anschließend werden die Ergebnisse der Kontrollen an das BVL weitergegeben, das die Daten zusammenfasst und jährliche Berichte herausgibt.
Im Jahr 2006 haben die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder im Durchschnitt jede Probe auf 197 Stoffe untersucht; insgesamt auf 717 Wirkstoffe. Dabei wird sowohl auf zulässige als auch auf unzulässige Wirkstoffe geprüft.
In den meisten Fällen lagen die festgestellten Rückstände von nicht zugelassenen Wirkstoffen unter den gesetzlichen Höchstmengen. Nur in wenigen Fällen wurden die Höchstmengen überschritten. Für diese Proben sind die Konzentrationen in den BVL-Berichten ausgewiesen und auch im Greenpeace-Bericht wiedergegeben. Für den Verbraucherschutz ist die Frage wichtig, ob die gefundenen Rückstände gesundheitlich bedenklich sind. Hier kommt der Jahresbericht 2006 des BVL zu folgendem Ergebnis: Betrachtet man alle Rückstandsproben deutscher und ausländischer Herkunft (also nicht nur die Rückstände unzulässiger Wirkstoffe), dann konnte bei lediglich 14 von insgesamt 17.535 untersuchten Proben ein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher nicht ausgeschlossen werden. In diesen Fällen hat das BVL die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Überwachungsbehörden der anderen Bundesländer sowie die EU-Kommission über das Europäische Schnellwarnsystem informiert.
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