Wie gefährlich sind Gase aus Schiffscontainern für Verbraucher?

07.11.2008 - Deutschland

Schiffscontainer werden häufig mit Gasen zur Schädlingsbekämpfung behandelt. Hafenarbeiter, die die Container öffnen, Lagerarbeiter, die die Ware danach umpacken und auch Verbraucher, die die Waren schließlich erwerben, können mit Rückständen dieser Gase in Kontakt kommen. Dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wurden nach eigenen Angaben in den vergangenen Jahren leichte Gesundheitsbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit dem Öffnen von begasten Containern gemeldet. Messungen der Containerluft zeigten teilweise hohe Konzentrationen an Begasungsmitteln und anderen flüchtigen Chemikalien. „Es stellt sich die Frage, ob Rückstände von Begasungsmitteln und anderen Chemikalien in den transportierten Waren so hoch sein können, dass sie die Gesundheit von Verbrauchern beeinträchtigen“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR.

Um die Ausbreitung von Schädlingen zu verhindern, die mit Containern als „blinde Passagiere“ mitreisen könnten, oder um das Transportgut selbst vor Schädlingsbefall oder Pilzen zu schützen, werden viele Container mit Schädlingsbekämpfungsmitteln begast. Messungen in den Häfen Hamburg und Rotterdam zeigten laut BfR, dass die Luft in vielen Containern höhere Konzentrationen von Chemikalien aufweist, als es nach den Richtwerten des Arbeitsschutzes zulässig ist. Dabei handelt es sich nicht nur um Rückstände der Begasungsmittel, sondern auch um andere Chemikalien, die während des Transports aus den Verbrauchsgütern oder den Verpackungsmaterialien freigesetzt werden.

Begaste Container müssen nach international gültigen Vorschriften zum Seetransport gefährlicher Güter als „Gefahrgut“ befördert werden. Das bedeutet, dass sie gekennzeichnet werden müssen, dass die Schiffsleitung über den Transport informiert wird und dass verschiedene Vorschriften zur Handhabung der Container eingehalten werden. Stichproben in Großbritannien und den Niederlanden deuten laut Institut darauf hin, dass viele begaste Container dennoch nicht als entsprechend gekennzeichnetes Gefahrgut befördert werden. Möglicherweise sind auch in Deutschland begaste Container nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet.

Das BfR dokumentiert Vergiftungsfälle mit Chemikalien aus dem Arbeits- und dem Privatbereich. Seit dem Jahr 2000 wurden ihm 71 Fälle mit Hinweisen auf Gesundheitsbeeinträchtigungen nach dem Öffnen von begasten Containern gemeldet, wobei von einer erheblichen Untererfassung auszugehen ist. Betroffen waren Personen, die solche Container betreten hatten oder die in unmittelbarer Nähe der geöffneten Container standen.

Niederländische Untersuchungen von Lebensmitteln, die in begasten Containern transportiert wurden, haben in Einzelfällen Überschreitungen der Rückstandshöchstmengen für Begasungsmittel ergeben. In einem Fall war die Belastung so hoch, dass sie dem europäischen Schnellwarnsystem (Rapid Alert System for Food and Feed, RASFF) gemeldet wurde. An einigen Proben wurde auch untersucht, wie lange Produkte wie Textilien oder Möbel, die in Importcontainern transportiert wurden, Begasungsmittel und andere Chemikalien freisetzen. Meistens konnten die Chemikalien bereits nach einigen Stunden nicht mehr nachgewiesen werden. In Einzelfällen wurden sie aber auch nach Wochen und Monaten noch gemessen. Ob die gemessenen Konzentrationen so hoch sind, dass sie die Gesundheit von Verbrauchern beeinträchtigen können, ist wissenschaftlich bisher nicht geklärt.

Um sich einen Überblick über vorhandene Daten zu verschaffen und mögliche Gesundheitsrisiken für Verbraucher durch Containergase besser einschätzen zu können, veranstaltete das BfR in Berlin ein Expertengespräch.

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