REACH: BASF reicht 40.000 Vorregistrierungen ein
Substanzen, die nicht vorregistriert sind, dürfen zwischen dem Ende der Vorregistrierung und ihrer endgültigen Registrierung weder in der EU produziert noch in die EU importiert werden. In Abhängigkeit von der Produktionsmenge und den Stoff-Eigenschaften gibt es unterschiedliche Registrierungsfristen. „Wir sind gut vorbereitet in dieses Verfahren gegangen“, sagt dazu Dr. Ulrich von Deessen, Leiter des BASF Kompetenzzentrums Umwelt, Gesundheit und Sicherheit, „das hat sich ausgezahlt, wir haben alle Stoffe rechtzeitig vorregistriert. Zu den Erfolgsfaktoren gehören der offene Dialog mit unseren Kunden, sowie der gute Austausch innerhalb der chemischen Industrie. Auch die Suche nach pragmatischen Lösungen mit nationalen und europäischen Behörden trägt zur erfolgreichen Umsetzung von REACH bei.“
Bis 2010 müssen alle Stoffe registriert werden, die zu 1000 oder mehr Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden. Auch auf diese eigentliche Registrierungsphase hat sich die BASF nach eigenen Angaben gut vorbereitet. Zusammen mit der ECHA wird an der Umsetzung von einzelnen Themen gearbeitet. So sind zahlreiche technische Einzelheiten zur Umsetzung der REACH-Verordnung nicht in der Verordnung selbst geregelt, sondern wurden in den REACH Implementation Projects (RIP) erarbeitet. Diese Projekte wurden unter Leitung der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit der Industrie, den Mitgliedstaaten und Nicht-Regierungs-Organisationen durchgeführt.
Dass allein die Interpretation der REACH-Verordnung immer noch zu erheblichem Mehraufwand führen kann, zeigt die Regelung zum Re-Import: Bei vielen Stoffen ist es üblich, dass diese z. B. zur Abfüllung in kleinere Gebinde zeitweise die EU verlassen. Die BASF musste rund 15.000 Vorregistrierungen doppelt vornehmen, um nicht nur die innereuropäische Herstellung, sondern auch die Wiedereinfuhr dieser Stoffe zu ermöglichen.
Auch jetzt arbeitet die BASF noch an der Gestaltung einzelner Tools zur effizienten Umsetzung von REACH mit. Dabei geht es vor allem um einheitliche europäische Standards für den Austausch von Informationen. Das soll sowohl den Behörden als auch der Industrie die Arbeit erleichtern. „REACH ist eine wichtige und notwendige Reform des europäischen Chemikalienrechts. Deswegen unterstützt die BASF die EU-Kommission dabei, die praktische Umsetzung der Regulierung so zu gestalten, dass sie von größeren und kleineren Unternehmen gleichermaßen erfolgreich bewältigt werden kann“, erklärt von Deessen.
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