Publizieren oder Patentieren?

Neue VDI-Studie zeigt, dass der Zielkonflikt Innovationen aus deutschen Hochschulen behindert – Ministerin Bulmahn fordert Neuheitsschonfrist im Patentrecht

12.03.2002

11.03.2002

Düsseldorf

Das geltende Patentrecht behindert neue Produktideen deutscher Wissenschaftler und damit ihren wirtschaftlichen Erfolg. Dies ist das Ergebnis einer neuen Studie, die das VDI-Technologiezentrum in Düsseldorf im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erstellt hat. Im Zentrum der Kritik steht die Bedingung des deutschen bzw. europäischen Rechts, dass Produktideen noch nicht veröffentlicht sein dürfen, wenn sie zum Patent angemeldet werden sollen. Für Wissenschaftler ist dies ein erheblicher Zielkonflikt, da ihre Reputation vor allem auf der schnellen Publikation z.B. in Fachzeitschriften beruht.

Dies gilt vom Grundsatz her zwar auch in den USA, jedoch besteht dort eine so genannte Neuheitsschonfrist. Demnach ist eine Veröffentlichung innerhalb von 12 Monaten vor der Patentanmeldung nicht neuheitsschädlich. Die VDI- Studie zeigt, dass in den USA bei durchschnittlich gut 20% aller Anmeldungen die Neuheitsschonfrist zur Anwendung kommt. In Deutschland wären diese Anmeldungen nicht möglich gewesen. Entsprechend geben über 50% der patentaktiven deutschen Wissenschaftler an, dass sie bereits Probleme mit der absoluten Neuheitserfordernis des deutschen Patentrechts gehabt hätten.

Vor dem Hintergrund dieser Studie setzt sich Bundesministerin Edelgard Bulmahn für die Einführung einer Neuheitsschonfrist in das Patentrecht ein. Dadurch werde der Zielkonflikt zwischen Publizieren und Patentieren entschärft und neues Wissen könne zügig in innovative Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden.

Die Studie ist zu beziehen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, Postfach 300235, 53182 Bonn, Tel. 01805-262302, Fax. 01805-262303, books@bmbf.bund.de

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