WECF veröffentlicht Ratgeber mit Tipps zum Kauf von schadstofffreiem Spielzeug
Viele Spielsachen enthalten synthetische Chemikalien, die Kinder krank machen können. In Plastikspielzeug finden sich gefährliche Weichmacher, die das Hormonsystem schädigen können, in geleimten Holzpuzzle Formaldehyd, das Krebs erregen kann oder in Teddybären gesundheitsschädliche Flammschutzmittel. „Die Politik ist offensichtlich nicht in der Lage, gefährliche Chemikalien aus Spielzeug zu verbannen, auch nicht mit der im Dezember neu beschlossenen EU Spielzeugrichtlinie,“ meint Alexandra Caterbow, Spielzeugexpertin von WECF. „Dies ist besonders zynisch, da unabhängige Tests bestätigen, dass fast alle dieser gefährlichen Chemikalien durch sichere ersetzt werden können. Leider gibt es auch nur wenige geprüfte Labels und keine Kennzeichnungspflicht für Inhaltsstoffe, was den Einkauf von sicheren Produkten zusätzlich erschwert. Mit unserem Spielzeug Ratgeber möchten wir etwas Sicherheit schaffen und den Eltern Entscheidungshilfen an die Hand zu geben.“
Der WECF Spielzeugratgeber informiert in den Kategorien Puppen, Puzzle, Kuscheltiere, Holzspielzeug, Plastik, Farben und Kosmetik sowie Elektronisches Spielzeug. WECF empfiehlt zum Beispiel bei Kuscheltieren Produkte von Natur-Textilfirmen oder mit Öko-Tex-100-Siegel zu kaufen und die Produkte vor Gebrauch zu waschen. Bei Plastikspielzeug, das häufig gefährliche Weichmacher enthält, sollte man auf den Hinweis PVC-frei achten. Der Ratgeber führt so durch die genannten Produktgruppen und hält darüber hinaus noch weitere Tipps für den Spielzeugeinkaufbereit: Das Motto Weniger ist mehr- weniger Spielzeug, mehr Qualität, Labels, die empfehlenswert sind, oder den einfachen Tipp, mit allen Sinnen zu kaufen. Denn, was komisch riecht oder sich komisch anfühlt, kann nicht gesund sein. Schließlich nimmt WECF die Produzenten über die Händler in die Verantwortung. Der Ratgeber weist darauf hin, dass der Händler den Kunden innerhalb von 45 Tagen mitteilen muss, ob ein Spielzeug bestimmte gefährliche Chemikalien enthält. Leider gilt diese Auskunftspflicht bisher nur für einige Substanzen.
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