Deutsches Obst und Gemüse hält gesetzliche Höchstgehalte für Pflanzenschutzmittel weitgehend ein

BVL stellt "Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände 2007" vor

03.03.2009 - Deutschland

2,7 Prozent der aus Deutschland stammenden Obst- und Gemüseproben überschritten 2007 die gesetzlichen Höchstgehalte für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Bei Waren aus anderen EU-Mitgliedstaaten waren dies fünf Prozent, bei Obst- und Gemüseproben aus Nicht-EU-Ländern 9,5 Prozent. Dies sind Ergebnisse der "Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände 2007", die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf der Grundlage von Daten der Bundesländer veröffentlicht hat.

Neben Obst und Gemüse werden auch alle anderen Lebensmittel auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. In der Gesamtheit aller 17.700 untersuchten Lebensmittelproben wurden in rund 39 Prozent keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. Rückstände unterhalb der gesetzlichen Höchstgehalte wurden in 57 Prozent der Proben festgestellt. Mit 4,5 Prozent sank der Anteil von Proben, die die gesetzlichen Höchstgehalte überschritten gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Prozent. In diesen Zahlen sind konventionell und ökologisch erzeugte Lebensmittel zusammengefasst.

Die amtliche Lebensmittelüberwachung der Länder konzentriert sich bei der Probenahme und der Untersuchung auf Lebensmittel, bei denen bereits in der Vergangenheit häufig Rückstände festgestellt wurden. Der Anteil von Proben, bei denen Pflanzenschutzmittelrückstände festgestellt wurden, ist daher überproportional, so dass die in der "Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände" gemachten Angaben nicht repräsentativ für die Gesamtheit der auf dem Markt befindlichen Lebensmittel sind.

Die überprüfte Säuglings- und Kleinkindernahrung überschritt in keinem Fall die Höchstgehalte. Fast 83 Prozent der beprobten Kleinkindernahrung wiesen keine Pflanzenschutzmittelrückstände auf.

Bei Blumenkohl, Broccoli, Kartoffeln, Karotten und Bananen wurden in weniger als einem Prozent der Proben die Rückstandshöchstgehalte überschritten. Aubergine, Grünkohl, Rucola, Tee, frische Kräuter und Gurken überschritten hingegen häufiger die gesetzlichen Höchstgehalte.

Von den 1.394 untersuchten Obst- und Gemüse-Proben aus ökologischem Anbau konnten in rund 83 Prozent keine Pflanzenschutzmittelrückstände festgestellt werden, 16 Prozent der Proben enthielten Rückstände in geringsten Spuren, die in mehr als der Hälfte der Fälle mit bis zu 0,01 Milligramm je Kilo deutlich unterhalb der gesetzlichen Höchstgehalte lagen. Bei 0,9 Prozent (13 Proben) wurden die Höchstgehalte überschritten. Insgesamt wiesen Lebensmittel aus ökologischem Landbau damit deutlich seltener und in geringerem Umfang Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf als konventionell erzeugte Lebensmittel. Auch Überschreitungen der Rückstands-Höchstgehalte traten seltener auf.

In 40,9 Prozent aller Lebensmittelproben wurde mehr als ein Rückstand gefunden. Der Anteil der Proben mit Rückständen mehrerer Pflanzenschutzmittel sank im Vergleich zum Vorjahresbericht um 0,7 Prozent. Ein Grund für Mehrfachrückstände kann beispielsweise die Zusammensetzung einer Probe aus unterschiedlichen Partien sein. Auch ein gemäß guter fachlicher Praxis erwünschter Wechsel der angewandten Wirkstoffe, durch den die Entwicklung von Resistenzen bei Schaderregern vermieden wird, kann zu Mehrfachrückständen führen. An der wissenschaftlichen Bewertung solcher Mehrfachrückstände wird weiter gearbeitet. Konkrete Risiken für die Verbraucher sind derzeit nicht bekannt.

Der gegenüber dem Vorjahr gesunkene Anteil von Proben mit Rückständen über der Höchstmenge ist unter anderem auf die fortschreitende Harmonisierung der Rückstandshöchstgehalte auf EU-Ebene zurückzuführen. Auch die Verbesserung der landwirtschaftlichen Praxis und der Qualitätssicherung der Produzenten und des Handels haben einen Beitrag geleistet.

Eine Überschreitung von Rückstandshöchstgehalten ist selten mit einer Gefährdung der Gesundheit der Verbraucher gleichzusetzen. Bei Überschreitungen der Höchstgehalte schätzt die zuständige Überwachungsbehörde das gesundheitliche Risiko für den Verbraucher ab. Die Überschreitungen von Höchstgehalten werden von den Behörden der Länder generell verfolgt und geahndet.

Bei 40 von insgesamt 17.700 untersuchten Proben konnte 2007 jedoch auf Grund deutlicher Überschreitungen der Höchstgehalte ein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher nicht ausgeschlossen werden. In diesen Fällen hat das BVL die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Überwachungsbehörden der anderen Bundesländer sowie die EU-Kommission und andere Mitgliedstaaten über das Europäische Schnellwarnsystem informiert. Von den 40 Proben mit deutlicher Überschreitung der Höchstgehalte stammte keine aus Deutschland, während 18 Proben in der Türkei und 13 Proben in Spanien ihren Ursprung hatten.

Im Jahr 2007 wurden 17.700 Proben von den Fachbehörden der Bundesländer im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung und des Lebensmittelmonitorings auf das Vorkommen von Pflanzenschutzmittelrückständen geprüft. Das waren 165 mehr als im vorangegangenen Berichtsjahr. Die Proben wurden auf 765 Wirkstoffe untersucht, wobei nicht jede Probe auf das gesamte Stoffspektrum analysiert wurde. Im Durchschnitt wurden die Proben auf Rückstände von 231 Stoffen untersucht. Damit wurde insgesamt seitens der Überwachungsbehörden die Untersuchungsintensität gegenüber dem Vorjahr noch einmal gesteigert.

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