Die Produkte von DuPont geben keinen Anlass zur Beanstandung – sie werden nicht vom Markt genommen
Die erste Phase der in Zusammenarbeit mit der AFSSET (Agence française de sécurité sanitaire de l’environnement et du travail), einer französischen Staatsbehörde unter Aufsicht der Ministerien für Umwelt, Gesundheit und Arbeit, durchgeführten Studie befasste sich mit der Überprüfung der Konformität von Schutzanzügen mit den hierfür geltenden Richtlinien und Normen sowie der Schutzwirkung für die Träger. Geprüft wurde, inwieweit die Schutzkleidung beim Umgang mit verschiedenen Chemikalien, die in Industrie, Baugewerbe und Landwirtschaft verwendet werden, tatsächlich vor Kontamination schützt.
Die vor Kurzem veröffentlichten Ergebnisse zeigen auf: „Bei neun der untersuchten zehn Schutzanzüge wurden Konfomitätsabweichungen festestellt; bei einem davon waren es jedoch lediglich Mängel in den Gebrauchshinweisen. Die anderen acht Schutzanzüge erfüllten allerdings nicht die schutztechnischen Anforderungen. Die von den technischen Mängeln betroffenen und hierüber informierten fünf Hersteller haben daraufhin beschlossen, ihre Produkte freiwillig vom Markt zu nehmen. Geprüft wird derzeit auch die Möglichkeit eines Einfuhr-, Verkaufs- und Anwendungsverbots für bestimmte Schutzanzugmodelle.“
Am 3. Juli dieses Jahres hat die Leiterin der Prüfkampagne DuPont in Paris darüber informiert, dass die in den Tests geprüften Schutzanzüge des Geschäftsbereichs DuPont Personal Protection nicht der Liste der beanstandeten Produkte angehören und daher nicht vom Markt genommenen werden müssen. DuPont hat seine Direktkunden in Frankreich bereits über die Überwachungskampagne informiert.
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