Neue Richtlinie: Acrylnitril im Fokus
Richtlinie VDI 2447 (Entwurf): Emissionsminderung - Acrylnitril
Bei der Herstellung des Acrylnitrils und seiner Polymerisate treten Emissionen von Acrylnitril und anderen flüchtigen Stoffen wie zum Beispiel Butadien, Styrol, Vinylacetat, Acrylsäureester sowie - nach Trocknungsvorgängen - von Produktstaub auf.
Die Maßnahmen zur Minderung der geführten und diffusen Emissionen von Acrylnitril-Anlagen sowie die einzuhaltenden Emissionswerte zur Beschränkung der Emissionen sind im Detail wiedergegeben und erläutert.
Kennzeichnend für heutige Acrylnitril-Anlagen ist die thermische Behandlung der Abgase in geeigneten Kraftwerksanlagen, die in der Regel zentral für die überwiegende Zahl der Chemieanlagen an einem Standort durchgeführt wird. Weitere Möglichkeiten zur Nachbehandlung der Abgasströme sind Kondensation, Adsorption und Absorption, die meist bei hohen Acrylnitril-Gehalten im Abgas zum Einsatz kommen.
Zwei Abschnitte sind der Abfall- und Abwasserbehandlung gewidmet. Abschließend wird eine messtechnische Anleitung gegeben, die gewährleistet, dass Ergebnisse von Emissionsmessungen an Acrylnitril-Anlagen, repräsentativ und untereinander vergleichbar sind.
Nicht behandelt werden in dieser Richtlinie die Verarbeitung der Acrylnitril-Polymerisate bzw. Acrylnitril-Mischpolymerisate zu Halb- oder Fertigprodukten und die Herstellung von Derivaten von Acrylnitril.
Herausgeber ist die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN.
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