„Rückwärtsgewandt und fortschrittsfeindlich“

Reaktionen zum EuGH-Urteil zu Genome-Editing

26.07.2018 - Deutschland

Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI), Utz Tillmann, bewertet das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur rechtlichen Einordnung von Genom-Editing als unverständlich: „Das Urteil des EuGH ist rückwärtsgewandt, fortschrittsfeindlich und weist so den Weg auf ein Abstellgleis. Es schadet der Innovationsfähigkeit des Biotech-Standorts EU erheblich und koppelt ihn von der Entwicklung im Rest der Welt ab. Die Entscheidung blockiert nicht nur raschere Erfolge in der modernen Landwirtschaft für die Züchtung ertragreicherer und robusterer Pflanzen, sie behindert auch die Produktion von Biopharmazeutika und die Herstellung biobasierter Chemikalien. Die Bewertung des EuGH, wie Methoden des Genom-Editing reguliert werden sollen, ist falsch, weil Forscher mit Crispr/Cas das gleiche Ergebnis erzielen wie mit konventioneller Züchtung – nur sehr viel schneller.“

WilliamCho; pixabay.com; CC0

Justitia, Symbolbild

Auch die Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie zeigte sich enttäuscht über die pauschalsierte Ausweitung der GVO-Richtlinie. Ricardo Gent, Geschäftsführer der DIB sagte: „Das Urteil ist eine sehr schlechte Nachricht für Pflanzenzüchter, Arzneimittelforscher und Hersteller biobasierter Chemikalien. Hochinnovative Methoden wie Crispr/Cas werden überreguliert, ohne dass dies wissenschaftlich gerechtfertigt wäre.“ Die Auffassung des Gerichtes, dass moderne Verfahren der Mutagenese, wie zum Beispiel Genom-Editing, vergleichbare potenzielle Risiken bergen wie ältere Transgenese-Verfahren (Einbringen artfremder DNA in einen Organismus) teilt die DIB nicht. Wenn die Politik die Anwendung von Genome Editing auf dieser Grundlage einschränken werde, so Gent, würden Deutschland und Europa gegenüber Ländern wie China und den USA in allen Bereichen der Biotechnologie ins Hintertreffen geraten.

Durch das Urteil werden sämtliche durch Genome-Editing gentechnisch veränderte Organismen unter die GVO-Richtlinie gestellt. Dies ist auch der Fall, wenn die Editierung nicht von einer konventionellen Züchtung oder natürlichen Varianten zu unterscheiden ist. Die beiden Verbände befürchten einen starken Wettbewerbsnachteil der europäischen Region zu unregulierten oder weniger regulierten Staaten oder Regionen. Dieser Nachteil wirkt sich auf viele technologisch fortschrittliche Branchen, wie der pharmazeutischen Industrie und der Herstellung biobasierter Chemierohstoffe aus.

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