„Rückwärtsgewandt und fortschrittsfeindlich“
Reaktionen zum EuGH-Urteil zu Genome-Editing
WilliamCho; pixabay.com; CC0
Auch die Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie zeigte sich enttäuscht über die pauschalsierte Ausweitung der GVO-Richtlinie. Ricardo Gent, Geschäftsführer der DIB sagte: „Das Urteil ist eine sehr schlechte Nachricht für Pflanzenzüchter, Arzneimittelforscher und Hersteller biobasierter Chemikalien. Hochinnovative Methoden wie Crispr/Cas werden überreguliert, ohne dass dies wissenschaftlich gerechtfertigt wäre.“ Die Auffassung des Gerichtes, dass moderne Verfahren der Mutagenese, wie zum Beispiel Genom-Editing, vergleichbare potenzielle Risiken bergen wie ältere Transgenese-Verfahren (Einbringen artfremder DNA in einen Organismus) teilt die DIB nicht. Wenn die Politik die Anwendung von Genome Editing auf dieser Grundlage einschränken werde, so Gent, würden Deutschland und Europa gegenüber Ländern wie China und den USA in allen Bereichen der Biotechnologie ins Hintertreffen geraten.
Durch das Urteil werden sämtliche durch Genome-Editing gentechnisch veränderte Organismen unter die GVO-Richtlinie gestellt. Dies ist auch der Fall, wenn die Editierung nicht von einer konventionellen Züchtung oder natürlichen Varianten zu unterscheiden ist. Die beiden Verbände befürchten einen starken Wettbewerbsnachteil der europäischen Region zu unregulierten oder weniger regulierten Staaten oder Regionen. Dieser Nachteil wirkt sich auf viele technologisch fortschrittliche Branchen, wie der pharmazeutischen Industrie und der Herstellung biobasierter Chemierohstoffe aus.
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