Künftig einheitliche EU-Regeln für Nanomaterialien
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Wir bekommen in der EU jetzt endlich klare Regeln für Nanomaterialien. Mögliche Risiken werden sich damit besser bewerten und minimieren lassen. Das ist ein wichtiger Beitrag für den Umwelt- und Verbraucherschutz."
Künftig werden von Herstellern, Importeuren und nachgeschalteten Anwendern detaillierte Daten zu Nanomaterialien und deren Nanoformen im Zuge der Registrierung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gefordert. Die geänderte Verordnung tritt Januar 2020 in Kraft. Mit dieser systematischen Datenerfassung kann eine Risikobewertung der unter REACH registrierten nanoskaligen Substanzen erfolgen.
Technisch hergestellte Nanomaterialien können zusätzliche Eigenschaften aufweisen, die sie von gängigen synthetisch hergestellten Stoffen unterscheiden. Eine Anpassung der Anhänge der Chemikalienverordnung REACH war erforderlich, um relevante Daten zur sachgerechten Bewertung der Sicherheit von Nanomaterialien für Mensch und Umwelt schon bei der Registrierung der Stoffe zu erhalten.
Eine finale Abstimmung der nun mit allen Mitgliedstaaten erarbeiteten Änderungen der REACH-Anhänge I und III-XII fand letzte Woche statt. Deutschland hatte vier wesentliche Änderungspunkte eingebracht, die von der EU-Kommission akzeptiert wurden. Diese betreffen die Wahl der Prüfmethoden, die Pflicht zur Ermittlung eines Basisdatensatzes zum Zwecke der Charakterisierung der Nanomaterialien und seiner Nanoformen sowie weitergehende toxikologische und ökotoxikologische Datenanforderungen an die Registranten von Nanomaterialien.
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