Neue Studie zu Mikroplastik in Kosmetik
© Fraunhofer UMSICHT/Leandra Hamann
Obwohl der Begriff Mikroplastik schon länger verwendet wird, war es ein wichtiger Aspekt der Studie, die genaue Definition zu kennen. »Das war nicht einfach, denn unterschiedliche Akteure benutzen verschiedene Definitionen«, sagt Co-Autorin Leandra Hamann. Einigkeit herrscht allein darüber, dass zu Mikroplastik alle Kunststoffpartikel zählen, die kleiner als 5 Millimeter sind. »Nichtsdestotrotz sehen wir auch diese Beschränkung als problematisch, da sie sich weder aus bestimmten Stoffeigenschaften noch ökotoxikologisch begründen lässt. Manche Definitionen enthalten zudem noch eine Begrenzung der unteren Größe, der Löslichkeit oder der Abbaubarkeit. Diese unterschiedlichen Definitionen können zu Missverständnissen führen und auch die Debatte um eine sinnvolle Regulierung nachteilig beeinflussen.«
Mikroplastik nur als Partikel, Polymere auch flüssig, gelöst oder gelartig
Ein bekanntes Beispiel für Mikroplastik in Kosmetik sind die sogenannten Microbeads. Diese Partikel können aus Kunststoff bestehen und werden vor allem für Peelingeffekte eingesetzt. Sie werden nach der Verwendung auf der Haut direkt abgespült und können so in die Umwelt gelangen.
Neben dem Peeling abgestorbener Hautschüppchen erfüllen Kunststoffe noch andere Funktionen in Kosmetikprodukten: Synthetische Polymere dienen der Haarfixierung, bilden Filme und Emulsionen oder regulieren die Viskosität der Kosmetikprodukte. Dafür liegen diese manchmal aber nicht immer als fester Partikel vor, sondern sind wachs- oder gelartig, gelöst oder flüssig. Gelangen die Polymere in die Umwelt, sind sie aber ggf. genauso problematisch wie das Mikroplastik.
Ob ein Polymer in Partikelform, flüssig, gelartig oder gelöst vorliegt, ist aus der heutigen Produktkennzeichnung kaum erkennbar. Jedes einzelne Polymer müsste geprüft werden. Eine Sisyphosarbeit, denn die Autoren fanden mehrere Hundert Polymere in Datenbanken für Kosmetikinhaltsstoffe.
Mengen von Mikroplastik in Kosmetik und WPR-Produkten im Vergleich
Die Einsatzmenge von partikulärem Mikroplastik in Kosmetik beläuft sich auf 922 Tonnen pro Jahr in Deutschland. Dagegen werden in WPR-Produkten nur 55 Tonnen Mikroplastik pro Jahr eingesetzt. Im Vergleich dazu wird ein Vielfaches an gelösten, gelartigen oder wachsartigen Polymeren eingesetzt. Die Mengen werden auf 23.700 Tonnen pro Jahr geschätzt. Für WPR-Produkte liegen sie ähnlich hoch. Zusammengefasst werden jährlich in Deutschland insgesamt ca. 50.000 Tonnen Kunststoffe in Kosmetik- und WPR-Produkten eingesetzt.
»In Anbetracht der hohen Eintragsmengen und der nicht abzuschätzenden Risiken für die Umwelt müssen sämtliche schwer abbaubaren, wasserlöslichen Polymere über die europäische Chemikaliengesetzgebung reguliert werden. Unser Wissen über die Wirkungen, die Polymere in der Umwelt haben, reicht nicht aus. Kunststoffemissionen sollten deshalb über die EU-Chemikaliengesetzgebung oder andere geeignete Wege reguliert werden«, so Jürgen Bertling, für die Studie verantwortlicher Wissenschaftler bei Fraunhofer UMSICHT. »Dabei sollte die lange Verweildauer in der Umwelt ein viel stärkeres Gewicht bei der Bewertung der Umweltgefährdung bekommen. Derzeit werden Polymere, einschließlich Mikroplastik, aufgrund der geringen Toxizität als kaum umweltgefährdend eingestuft«, so Bertling.
Strengere Regulierung gefordert
Die freiwillige Selbstverpflichtung zur Reduzierung von Mikroplastik in Kosmetik wird bereits umgesetzt und ist ein erster Schritt zur Reduzierung von Kunststoffen in Kosmetik. Allerdings sind Mikroplastik, das keine Peelingfunktion hat, Leave-on-Kosmetikprodukte sowie gelöste, gelartige oder wachsartige Polymere bisher von der Verpflichtung ausgenommen. Deswegen fordert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller strengere Gesetze: »Wir brauchen ein EU-Verbot von Mikroplastik in Kosmetik und Reinigungsmitteln, da Meere keine nationalstaatlichen Grenzen kennen und die Hersteller für internationale Märkte produzieren. Nur Mikroplastik als Reibkörper in Duschgel und Peeling zu verbieten, wie es manche Staaten verfolgen, greift viel zu kurz. Mikroplastik muss funktions- und produktübergreifend in Kosmetik und Reinigungsmitteln verboten werden. Das muss auch in der EU-Plastikstrategie konkretisiert werden. Die Industrie müsse schnellstmöglich auf besser abbaubare Ersatzstoffe umsteigen.«
Viele Regelungsmaßnahmen erfordern wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zum Gefahrenpotential zu Kunststoffen und Polymeren, um den Einsatz stärker einschränken zu können. Diese sind für Mikroplastik bisher aber noch nicht vorhanden. Dennoch liegen bereits genügend Hinweise auf Schadwirkungen vor und es ist aufgrund des weltweiten Wachstums beim Kunststoffverbrauch sehr wahrscheinlich, dass die Problematik weiter an Relevanz zunimmt, so dass es geboten scheint, bereits heute das Vorsorgeprinzip anzuwenden.
Alternativen und verbraucherfreundliche Informationen
Für Verbraucher ist es im Supermarkt oft nicht ersichtlich, welche Produkte Mikroplastik enthalten. Erste Anhaltspunkte bietet die Datenbank haut.de, in der nach Inhaltsstoffen gesucht werden kann. Allerdings ist dies aufwändig und die Erklärungen sind teilweise schwer verständlich. Deswegen fordert NABU-Konsumexpertin Katharina Istel mehr Transparenz und umweltfreundliche Alternativen: »Zertifizierte Naturkosmetik und Putzmittel mit Umweltkennzeichnungen wie dem Blauen Engel sind aus Umweltsicht die bessere Wahl, haben aber noch extrem geringe Marktanteile. Für den Massenmarkt brauchen wir transparente und verständliche Informationen zu Inhaltsstoffen und Umweltaspekten, wie zum Beispiel der Abbaubarkeit in Gewässern.«
Die nun veröffentlichte Studie bietet einen wissenschaftlichen Überblick zur Definition von Mikroplastik, Kunststoffen und Polymeren in Kosmetik- und WPR-Produkten, Einsatzmengen und Funktionen, sie liefert Alternativen und bewertet Handlungsalternativen. Vielfältige Beispiele machen sie verständlich und helfen Verbrauchern bei der Orientierung rund um das Thema Mikroplastik.