Gefährliche Chemikalien in Kosmetika
Im Rahmen eines Pilotprojekts des ECHA-Durchsetzungsforums wurde festgestellt, dass 6 % der kontrollierten kosmetischen Mittel gefährliche Stoffe enthielten, die gemäß den POP- und REACH-Verordnungen verboten sind.
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- Perfluorononyl-Dimethicon
- Perfluorooctylethyl-Triethoxysilan
- Perfluornonylethyl-Carboxydecyl-PEG-10-Dimethicon; und
- Cyclopentasiloxan (D5), Cyclomethicon (eine Mischung aus D4, D5 und D6), Cyclotetrasiloxan (D4).
Diese Stoffe sind in Kosmetika nicht zugelassen, da sie als persistente organische Schadstoffe (POPs) oder (sehr) persistente, (sehr) bioakkumulierbare und toxische Stoffe (PBT/vPvB) identifiziert wurden, die sich negativ auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auswirken. Ihre Verwendung ist gemäß dem Stockholmer Übereinkommen über POPs verboten oder gemäß der REACH-Verordnung eingeschränkt.
Ausgehend von nationalen Erfahrungen wurde Perfluorononyl-Dimethicon vor allem in Eyelinern und Liplinern in Form von Stiften oder Kreiden gefunden. D4 und D5 wurden in Haarspülungen und Haarmasken gefunden.
Perfluorononyl-Dimethicon wird beispielsweise zu PFOA und langkettigen Perfluorcarbonsäuren abgebaut. PFOA und Siloxane, D4 und D5, werden in der Umwelt nur langsam abgebaut und reichern sich im Menschen und anderen Lebewesen an. PFOA ist nicht nur in der Umwelt persistent, sondern auch reproduktionstoxisch und steht im Verdacht, Krebs zu verursachen. D4 steht ebenfalls im Verdacht, die Fruchtbarkeit zu beeinträchtigen.
Maßnahmen der Behörden
Die Kontrollen wurden hauptsächlich durch die Überprüfung der Zutatenliste durchgeführt - Maßnahmen, die auch von den Verbrauchern leicht angewendet werden können. Die Verbraucher sollten sich darüber im Klaren sein, dass die verbotenen Stoffe in verschiedenen Arten von kosmetischen Mitteln, von verschiedenen Anbietern und in allen Preisklassen gefunden wurden.
Die Vollzugsbehörden haben Maßnahmen ergriffen, um die nicht konformen Produkte vom Markt zu nehmen. In den meisten Fällen bestand der erste Schritt in der Herausgabe von schriftlichen Hinweisen an die Lieferanten, wie sie die Rechtsvorschriften einhalten können. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts liefen die Untersuchungen in etwa der Hälfte der Fälle noch.
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