DEKRA: Schnell auf CLP-Verordnung vorbereiten
Komplizierte Regeln für gefährliche Stoffe
Aktuell sind in Bezug auf die CLP-Verordnung zwei Daten wichtig: Ab dem 1. Dezember 2010 müssen Stoffe gemäß CLP gekennzeichnet werden. Weniger bekannt ist die Notifizierpflicht: Bis zum 3. Januar 2011 müssen alle Unternehmen in der EU ihre nach REACH registrierpflichtigen Stoffe und gefährliche Stoffe in Gemischen dem Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA melden. Dies gilt unabhängig von der hergestellten oder importierten Menge. „Vor allem Mittelständler - besonders Importeure - die über keine eigene Fachabteilung verfügen, können durch die komplexen Anforderungen Probleme bekommen“, sagt Dr. Gesa Köberle, Leiterin des Bereichs Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz bei DEKRA Industrial. „Die eigene Einstufung von Stoffen ist mit erheblichem Aufwand verbunden und verlangt ein hohes Maß an Fachkenntnis.“
Die Notifizierung der CLP-Einstufung lehnt sich an die EU-Chemikalienverordnung REACH an; so werden 2010 registrierpflichtige Stoffe bereits mit der CLP-Einstufung registriert. Es gibt verschiedene Neuerungen bei den Einstufungskriterien: So sind beispielsweise die Regeln zur Einstufung eines Stoffes als „giftig“ verschärft worden und es gibt einige neue Gefährlichkeitsmerkmale, z.B. metallkorrosiv. Die Meldung an das Verzeichnis der ECHA kann über verschiedene Tools erfolgen. Dabei werden umfangreiche Daten abgefragt: die Identität des Stoffes einschließlich seiner Verunreinigungen und die Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP, die Datengrundlage der Beurteilung sowie spezifische Konzentrationsgrenzwerte. DEKRA Experten unterstützen Unternehmen bei der CLP-Einstufung und Notifizierung und beraten rund um die Chemikalienverordnung REACH.
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