DEKRA: Umsetzungsprobleme bei Chemikalienverordnung
REACH-Management bringt Rechtssicherheit
Die Bundesregierung hat kürzlich Umsetzungsprobleme bei der Chemikalienrichtlinie REACH eingeräumt. Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Bundestag hieß es, die Regierung suche nach Lösungen, um den betroffenen Akteuren Hilfestellung zu leisten. Nach Erkenntnissen der DEKRA Experten bereiten vor allem die umfassenden Informationspflichten Probleme. Unternehmen müssen laut REACH in der Lage sein, ihre Abnehmer über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC der Kandidatenliste) im Erzeugnis zu informieren.
Die DEKRA Experten raten dazu, die REACH-Verordnung im Rahmen eines Managementsystems abzubilden und ein Lieferantenmanagement aufzubauen, das regelmäßige Labor-Stichproben vorsieht. Gerade Mittelständler, die über keine eigene REACH-Fachabteilungen verfügen, sind dabei in der Regel auf externe Unterstützung angewiesen.
Derzeit stehen viele Unternehmen vor einer neuen Herausforderung. In einem Jahr, am 1. Juni 2013, endet die Ablauffrist nach REACH für die Registrierung von Chemikalien im mittleren Mengenband (100 bis 1000 Tonnen pro Jahr). Die Zahl der Stoffe im mittleren Mengenband ist ähnlich hoch wie im hohen Mengenband. Es stehen für diese Stoffe jedoch deutlich weniger Daten zur Physikochemie, Toxikologie und Ökotoxikologie zur Verfügung. DEKRA empfiehlt den Firmen, rechtzeitig die nötigen Laborkapazitäten für die Datenerhebung zu sichern.
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