DEKRA: Umsetzungsprobleme bei Chemikalienverordnung

REACH-Management bringt Rechtssicherheit

21.06.2012 - Deutschland

Bei der Umsetzung der Chemikalienverordnung REACH gibt es offenbar massive Probleme. Nach DEKRA Informationen sind bis zu 30 Prozent der Informationen, die in den Unternehmen über die besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) in Erzeugnissen vorliegen, nicht korrekt. DEKRA rät den Firmen dazu, die REACH-Anforderungen in ein Managementsystem einzubinden, um die gesetzlichen Regeln zuverlässig erfüllen zu können.

Die Bundesregierung hat kürzlich Umsetzungsprobleme bei der Chemikalienrichtlinie REACH eingeräumt. Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Bundestag hieß es, die Regierung suche nach Lösungen, um den betroffenen Akteuren Hilfestellung zu leisten. Nach Erkenntnissen der DEKRA Experten bereiten vor allem die umfassenden Informationspflichten Probleme. Unternehmen müssen laut REACH in der Lage sein, ihre Abnehmer über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC der Kandidatenliste) im Erzeugnis zu informieren.

Die DEKRA Experten raten dazu, die REACH-Verordnung im Rahmen eines Managementsystems abzubilden und ein Lieferantenmanagement aufzubauen, das regelmäßige Labor-Stichproben vorsieht. Gerade Mittelständler, die über keine eigene REACH-Fachabteilungen verfügen, sind dabei in der Regel auf externe Unterstützung angewiesen.

Derzeit stehen viele Unternehmen vor einer neuen Herausforderung. In einem Jahr, am 1. Juni 2013, endet die Ablauffrist nach REACH für die Registrierung von Chemikalien im mittleren Mengenband (100 bis 1000 Tonnen pro Jahr).  Die Zahl der Stoffe im mittleren Mengenband  ist ähnlich hoch wie im hohen Mengenband. Es stehen für diese Stoffe jedoch deutlich weniger Daten zur Physikochemie, Toxikologie und Ökotoxikologie zur Verfügung. DEKRA empfiehlt den Firmen, rechtzeitig die nötigen Laborkapazitäten für die Datenerhebung zu sichern.

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