Studie enthüllt: EU-Zulassung für Pflanzenschutzmittel schützt Gewässer nicht
Auf Feldern ausgebrachte Pflanzenschutzmittel werden z.B. durch Regen in Flüsse und Seen gespült. In größeren Mengen führen sie dort zum Absterben von Tieren und Pflanzen: Die Biodiversität nimmt erheblichen Schaden. Daher ermittelt die EU im Rahmen eines gesetzlich festgeschriebenen Zulassungsprozesses die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln. Seit Ende der 1990er Jahre werden dazu mit Hilfe mathematischer Simulationsmodelle (FOCUS-Modelle) diejenigen Konzentrationen in Gewässern vorhergesagt, die bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft entstehen. Nur wenn diese vorhergesagten Konzentrationen unterhalb der ökologisch bedenklichen Wirkschwelle liegen, kann ein Pflanzenschutzmittel in Europa zugelassen werden. Bislang wurde jedoch nie ausführlich validiert, ob die Vorhersagen mit der Praxis übereinstimmen.
Am Beispiel der Insektizide, die besonders giftig für die meisten der in Gewässern lebenden Tiere sind, hat das Institut für Umweltwissenschaften Landau nun die Probe aufs Exempel gemacht. Es verglich in 122 Fällen die gemessenen mit den vorhergesagten Werten. Das Ergebnis ist besorgniserregend: Zwischen den Werten gibt es keinerlei statistischen oder auch nur augenscheinlichen Zusammenhang. In bis zu vier von zehn Fällen ist die tatsächliche Belastung der Gewässer höher als vorausberechnet. Bei neueren Insektiziden liegt diese Quote sogar darüber.
„Die Ergebnisse der Studie belegen eindeutig, dass die Berechnungsmodelle in ihrer aktuellen Form für den Gewässerschutz ungeeignet sind“, erklärt Prof. Dr. Ralf Schulz vom Institut für Umweltwissenschaften Landau an der Universität Koblenz-Landau. „Die Risikobewertung für zahlreiche in der EU zugelassene Wirkstoffe muss daher unter Berücksichtigung der aktuellen Ergebnisse erneut vorgenommen werden. Das ist Aufgabe der entsprechenden Zulassungsbehörden.“
Die in der Praxis deutlich höheren Werte können neben fehlerhaften Berechnungsmodellen weitere mögliche Ursachen haben: nicht eingehaltene Vorschriften beim Ausbringen der Pflanzenschutzmittel durch Landwirte oder unzureichende Anwendungshinweise der Hersteller. „Entweder ist die Zulassung von Insektiziden oder die landwirtschaftliche Praxis mit erheblichen Fehlern behaftet – vermutlich sogar beides“, ergänzt Schulz. „Die Industrie als Zulassungsinhaber muss ihrer Verantwortung für einen vorsorgenden Umweltschutz gerecht werden und sich an der Ursachenaufklärung beteiligen. In jedem Fall brauchen wir auch in Deutschland mehr unabhängig gewonnene Daten zur Belastung von Gewässern in der Landwirtschaft mit Pflanzenschutzmitteln.“
Solange die tatsächlichen Ursachen nicht geklärt sind, sollten die im Rahmen der Zulassung vorhergesagten Umweltkonzentrationen bei Insektiziden sicherheitshalber um das Zehnfache erhöht werden, um die Gewässer ausreichend zu schützen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen nicht landwirtschaftlich genutzten Randstreifen von fünf bis zehn Meter Breite zwischen Ackerfläche und Gewässer vorzuschreiben. Darauf wurde jedoch bei der Überarbeitung des Pflanzenschutzgesetzes in Deutschland Ende 2011 verzichtet.
Die gültigen Regelungen der behördlichen Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für die Landwirtschaft in der EU wurden erst 2009 novelliert und nachfolgend auch in Deutschland durch eine Neufassung des Pflanzenschutzgesetzes in nationales Recht übernommen.
Originalveröffentlichung
Anja Knäbel, Sebastian Stehle, Ralf B. Schäfer, and Ralf Schulz; „Regulatory FOCUS Surface Water Models Fail to Predict Insecticide Concentrations in the Field“; „Environmental Science & Technology
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