Übergangsfristen für Sicherheits-Datenblätter laufen aus
Kontrollen bei Herstellern, Händlern und Formulierern im Herbst angekündigt
Laut den REACH-Experten der DEKRA Consulting GmbH endet am 1.12.2012 die Abverkaufsfrist für schon verpackte Stoffe mit Einstufung und Kennzeichnung gemäß EU-Stoffrichtlinie (67/548/EWG) (einschließlich SDB). Ab diesem Zeitpunkt muss die Einstufung und Kennzeichnung bei allen Gebinden mit chemischen Stoffen der CLP-Verordnung (EG-Verordnung Nr. 1272/2008) entsprechen. Auch die Einstufung und Kennzeichnung in gedruckten und der Packung beigefügten Sicherheitsdatenblättern muss der CLP-Verordnung entsprechen.
Zudem dürfen Sicherheitsdatenblätter für Gemische, die einem Abnehmer mindestens einmal vor dem 1.12.2010 zur Verfügung gestellt wurden, nach dem 30.11.2012 nicht mehr in der alten Form weiterverwendet werden und müssen dann dem Anhang II der REACH-Verordnung (EG-Verordnung Nr. 1907/2006) entsprechen.
Ebenfalls zu beachten ist, dass seit 1.6.2012 die Stoffbeschränkungen gemäß REACH Anhang XVII wegen neuer CMR-Einstufungen z.B. für bestimmte Nickelverbindungen und zahlreiche weitere Stoffe durch die EG-Verordnung Nr. 109/2012 geändert wurden. Auch dies führt zu Änderungen im Sicherheitsdatenblatt bei Anwesenheit der nun als CMR eingestuften Stoffe.
Da die Überwachungsbehörden angekündigt haben, in diesem Herbst einen Schwerpunkt bei der Kontrolle der Sicherheitsdatenblätter zu setzen, empfiehlt DEKRA allen Herstellern, Formulierern und Händlern von Chemikalien, ihre Lagerbestände zu überprüfen und dann sicherzustellen, dass nach dem 1.12.2012 keine Produkte mit veralteter Kennzeichnung mehr geliefert werden.
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