Emissionserklärung: Frist läuft aus
Gemäß der 11. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes müssen die Betreiber großer Anlagen – beispielsweise in der Energie-, Grundstoff- oder Prozessindustrie – alle vier Jahre eine so genannte Emissionserklärung abgeben. Sie melden der Datenbank der zuständigen Behörde Art, Menge und Zeit der ausgestoßenen Luftverunreinigungen.
Die Menge der Emissionen wird auf Basis von Messungen, Berechnungen oder Schätzungen angegeben, was in der Praxis immer wieder für Unklarheiten sorgt. Auch der bürokratische Aufwand ist erheblich. DEKRA rät deshalb dazu in Zweifelsfällen externe Fachleute hinzuzuziehen.
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