EU-Richtlinie regelt Schwermetall-Grenzwerte im Abwasser von
Bis Ende 2002 müssen neue Verbrennungsanlagen für Hausmüll oder Sondermüll sowie Kohlekraftwerke die verschärften Grenzwerte im Abwasser erreichen. Bis Ende 2005 fordert die EU-Richtlinie die Einhaltung der Grenzwerte auch für Altanlagen. Das geruchlose TMT 15 wird dem Abwasserstrom zugegeben und reagiert mit den Schwermetallen zu Feststoff, der dann abgetrennt und z. B. deponiert werden kann. „Bereits heute hat sich TMT 15 weltweit in mehreren hundert Verbrennungsanlagen bei der Entfernung von Schwermetallen – insbesondere Quecksilber und Cadmium – aus dem Abwasser bewährt“, sagt Dr. Martin Bauer, Business Manager im Geschäftsbereich Bleich- und Wasserchemie. Die Gründe sieht er insbesondere in der hohen Sicherheit, mit der das Produkt gehandhabt werden kann. TMT 15 riecht nicht, hat günstige ökologische Eigenschaften, ist nicht toxisch und nicht als Gefahrgut eingestuft. In Verbrennungsanlagen kann TMT 15 übrigens auch ohne aufwändige Umrüstung zur Entfernung von Quecksilber aus den Rauchgasen eingesetzt werden.
Neben Chemikalien für die Wasser- und Abwasserbehandlung gehören umweltfreundliche Bleich- und Oxidationsmittel wie Wasserstoffperoxid, Hilfsmittel für die Papierindustrie und Cyanid für die Bergbauindustrie zu den wesentlichen Produkten des Geschäftsbereichs. Der Geschäftsbereich erwirtschaftete 2000 einen Umsatz von 567 Mio. Euro und beschäftigt rund 1.700 Mitarbeiter.
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