Strikte Vorschriften für die Verwendung von Perfluorooctansulfonate

Kommission begrüßt Zustimmung des Europäischen Parlaments

30.10.2006

Die Europäische Kommission hat es begrüßt, dass das Europäische Parlament den Vorschlag für eine strenge Beschränkung der Verwendung von Perfluorooctansulfonaten (PFOS) in der Europäischen Union angenommen hat. Die PFOS umfassen eine Gruppe chemischer Stoffe, die in der Umwelt unverändert verbleiben, sich im Fettgewebe von Lebewesen anreichern sowie für Mensch und Tier giftig sind. In enger Zusammenarbeit mit dem finnischen Ratsvorsitz und mit Unterstützung der Kommission erzielte das Europäische Parlament eine Einigung über den unter Federführung des EP-Berichterstatters Carl Schlyter (Grüne/EFA) geänderten Vorschlag. Dieser sieht strenge Beschränkungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von PFOS und verwandten Stoffen vor, lässt jedoch bestimmte Ausnahmen für wesentliche Verwendungen in kleinen Mengen zu, bei denen kein unannehmbares Risiko besteht. Dieser Vorschlag gehört zu den letzten Beschränkungen gefährlicher Stoffe unter dem derzeitigen Recht und wird in die vorgeschlagene neue Chemikalien-Verordnung (REACH) aufgenommen, sobald diese in Kraft tritt.

PFOS sind handelsübliche Chemikalien in Form von Salzen oder anderen Derivaten, einschließlich Polymeren. In der Vergangenheit wurden sie wegen ihrer fett-, öl- und wasserabweisenden Eigenschaften bei der Herstellung von Textilien, Teppichen, Leder und Papier verwendet. PFOS werden in geringen Mengen außerdem beim Verchromen, in der Fotografie und Fotolithografie, für Feuerlöschschäume sowie für Hydraulikflüssigkeiten für die Luft- und Raumfahrt eingesetzt. Der Richtlinienvorschlag stützt sich auf eine Risikominderungsstrategiestudie sowie eine Folgenabschätzung, wozu die Industrie umfassend konsultiert wurde.

PFOS und verwandte Stoffe werden als Stoffe oder Bestandteile von Zubereitungen in Konzentrationen von 0,005% oder mehr sowie in Halbfertigprodukten und Erzeugnissen in Konzentrationen von 0,1% verboten, wobei dies nicht für Textilien oder Beschichtungen gilt, für die ein PFOS-Grenzwert von 1 µg/m2 festgelegt wurde. Es sind Ausnahmeregelungen für wesentliche Verwendungen in geringen Mengen vorgesehen, die nach Auffassung des Wissenschaftlichen Ausschusses "Gesundheits- und Umweltrisiken" keine unannehmbaren Risiken darstellen, etwa PFOS in Antireflektionsbeschichtungen für fotolithografische Verfahren, in industriellen fotografischen Beschichtungen, in Antischleiermitteln für das Verchromen und sonstigen galvanotechnischen Anwendungen sowie Hydraulikflüssigkeiten.

Alle Beschränkungen für Chemikalien wie PFOS werden in Anhang XVII der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) aufgenommen.

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