EuGH: Evonik Degussa muss endgültig hohes EU-Bußgeld zahlen

27.05.2008

(dpa) Evonik Degussa muss wegen illegaler Preisabsprachen nun endgültig ein EU-Bußgeld von 91,13 Millionen Euro zahlen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in einem in Luxemburg veröffentlichten Urteil letztinstanzlich. Der EuGH bestätigte damit ein Urteil der ersten Instanz, die das ursprüngliche Bußgeld der EU-Kommission von 118 Millionen Euro für die damalige Degussa AG herabgesetzt hatte. (Az. C-266/06 P).

Die Kommission hatte gegen Degussa, Aventis und Nippon Soda eine Strafe verhängt, da sie ein Kartell für den Futterzusatzstoff Methionin gebildet hatten. Die Kommission war über Aventis an Informationen über das Kartell gelangt.

Degussa hatte gegen die Kommissions-Entscheidung aus dem Jahr 2002 in Luxemburg geklagt. Das höchste EU-Gericht wies nun die Einwände des deutschen Unternehmens gegen das Urteil der ersten Instanz zurück. Bußgelder für Wettbewerbsverstöße fließen direkt in die EU- Kasse und mindern die Beiträge der EU-Staaten für die Union.

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