Ostchemie: Tarifangleichung in Sicht
Die Beschäftigten der Ostchemie erhalten wie ihre Kollegen im Westen eine Einmalzahlung, die nicht dauerhaft in die Tarifbasis eingeht. Sie entspricht für Arbeitnehmer in der Normalschicht sieben Prozent eines monatlichen Tarifentgelts. Für Arbeitnehmer in teilkontinuierlicher Wechselschichtarbeit sind es 7,8 Prozent, für vollkontinuierliche Wechselschichtarbeit 9,1 Prozent. Die Einmalzahlung ist voll flexibilisiert. Arbeitgeber und Betriebsrat können sie aus wirtschaftlichen Gründen per Betriebsvereinbarung verschieben, kürzen oder wegfallen lassen.
Zum 1. Oktober 2008 erfolgt ein zusätzlicher Erhöhungsschritt der Entgelte von zwei Prozent. Grundlage dafür ist der seit 2002 bestehende Anpassungstarifvertrag, der die Angleichung des Tarifniveaus der Ostchemie an das vergleichbare Westniveau (Tarifgebiet Berlin West) vorsieht. Zum 1. Oktober 2009 gibt es deshalb einen weiteren Angleichungsschritt der Entgelte von 1,98 Prozent, womit dann das Tarifniveau von Berlin West erreicht ist. 19 Jahre nach der Wiedervereinigung wird damit das Tarifgefälle zwischen Ost- und Westchemie eingeebnet sein.
Der in der westdeutschen Chemie vereinbarte Tarifvertrag "Lebensarbeitszeit und Demografie" wird als bundeseinheitlicher Tarifvertrag auch in der Ostchemie umgesetzt. Nach den Bestimmungen des Tarifvertrages wird in der ostdeutschen chemischen Industrie ebenfalls ab 1. Januar 2010 ein Betrag von 300 Euro je Tarifarbeitnehmer in einen betrieblichen Demografiefonds fließen. Dieser Fonds kann für verschiedene Instrumente zum flexiblen Übergang in den Ruhestand genutzt werden, zum Beispiel für Langzeitkonten, die tarifliche Altersversorgung oder die Chemie-Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.
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