BMWi und VCI präsentieren Studie zum Bürokratieabbau
Weniger Bürokratie ist machbar und spart Geld
Das Bundeswirtschaftsministerium begrüßt die Initiative der chemischen Industrie. Es erinnert daran, dass die Bundesregierung sich zum Ziel gesetzt hat, bis Ende 2011 die Belastungen der Wirtschaft aus Informationspflichten um 25% zu senken. Es hob hervor, dass bereits Maßnahmen mit einem Entlastungseffekt von 7 Milliarden Euro pro Jahr initiiert worden seien. „Sieben Milliarden Euro Entlastungen - das ist ein kleines Konjunkturprogramm! Messen lassen müssen wir uns aber nicht nur am erreichten Fortschritt und den gesteckten Zielen, sondern auch daran, was an Entlastungen spürbar bei der Wirtschaft ankommt“. Dazu bietet eine branchenspezifische Untersuchung die Möglichkeit.
Spezifische bürokratische Belastungen können so erkannt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie habe daher weitere Untersuchungen für die Branchen Post- und Telekommunikation, Automobilindustrie und Energiewirtschaft in Auftrag gegeben.
VCI-Hauptgeschäftsführer Dr. Utz Tillmann betonte, dass die deutsche Chemie das Programm der Bundesregierung „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ nachdrücklich unterstütze. „Effiziente Gesetze, mit denen das gewünschte Regulierungsziel mit möglichst geringen Kosten für die Wirtschaft erreicht wird, sind ein entscheidender Standortfaktor für das Industrieland Deutschland. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie könnte so gestärkt werden.“
Mit der Studie hatte der VCI Professor Dr. Günther G. Schulze von der Universität Freiburg beauftragt. Er errechnete mit Hilfe des Standardkosten-Modells (SKM) die Kosten für chemietypische Informationspflichten aus dem Umweltrecht. Zu den teuersten Informationspflichten gehören danach das Bundesimmissionsschutzgesetz mit 21 Millionen Euro, das Wasserrecht mit 9 Millionen Euro, das Abfallrecht mit 2,6 Millionen Euro und der Emissionshandel mit 2 Millionen Euro jährlich.
Die reinen Informationspflichten sind jedoch nur ein sehr kleiner Teil der Bürokratiekosten. Deshalb forderte Tillmann: „Die gesamten Folgekosten von Gesetzen und Vorschriften sollten bei den Maßnahmen zum Bürokratieabbau eine stärkere Berücksichtigung finden. Nur so wird die deutsche Wirtschaft spürbar entlastet und das Industrieland Deutschland fit für die Zukunft gemacht.“ Dabei gehe es nicht darum, Standards zu senken, sondern die Gesetze effizienter zu gestalten und den Unternehmen notwendige Freiräume zu lassen. Tillmann plädierte weiterhin dafür, dass der Normenkontrollrat künftig bei neuen Gesetzen nicht nur die Kosten der Informationspflichten abschätzt, sondern alle Bürokratiekosten prüft.
Das Bundeswirtschaftsministerium erläuterte, dass im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung bereits jetzt bei neuen oder zu ändernden Gesetzen die sonstigen Bürokratiekosten erfasst werden. Den Vorschlag einer künftig stärkeren Verknüpfung dieser Abschätzung mit der Schätzung der Informationspflichten durch den Nationalen Normenkontrollrat befürwortete es.
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