REACH-Marathon steuert erstes Etappenziel an: Erste Registrierfrist läuft ab
Bis zum 30. November 2010 um 24.00 Uhr haben Unternehmen chemische Stoffe, die sie in Mengen von mindestens 1.000 Tonnen pro Jahr herstellen oder importieren, bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA in Helsinki zu registrieren. Dazu müssen sie umfangreiche Informationen in einem aufwändigen und bürokratischen Verfahren einreichen. Nicht rechtzeitig registrierte Stoffe dürfen ab dem 1. Dezember unabhängig von ihren Eigenschaften nicht mehr hergestellt, importiert oder vermarktet werden.
„Die deutschen Chemieunternehmen haben bis zur letzten Minute enorme Arbeit geleistet, um diese erste REACH-Registrierungsfrist zu meistern“, betont Dr. Gerd Romanowski, Geschäftsführer Wissenschaft, Technik und Umwelt im VCI. Gut ein Viertel der 16.209 Registrierungen, die bis heute eingereicht wurden, erfolgten durch deutsche Unternehmen. Dies spiegelt die Bedeutung der deutschen Chemie im europäischen Umfeld wider. Sie ist mit Abstand der größte Produzent für chemische Erzeugnisse in der EU. „Hinzu kommt, dass deutsche Unternehmen in vielen Fällen die Federführung in den Koordinierungsgremien übernommen haben und dadurch die Hauptlast für die Registrierung tragen“, unterstreicht Romanowski. Nach der Einschätzung des VCI bleibe die gemeinsame Erstellung von Registrierungsunterlagen durch Unternehmen, die den gleichen Stoff vertreiben, eine der größten Herausforderungen von REACH: „Hier müssen Unternehmen mit teilweise völlig unterschiedlichen Interessen, weil sie zum Beispiel im Wettbewerb miteinander stehen, in den Foren zum Austausch von Stoffinformationen (SIEFs) kooperieren.“
Mit der Einreichung der Stoffdossiers ist die Arbeit für die Unternehmen aber häufig nicht beendet. Nach entsprechenden Entscheidungen der ECHA müssen sie weitere Tests durchführen, die Registrierungsunterlagen aktualisieren oder noch zusätzliche Stoffverwendungen bewerten.
REACH-Marathon geht für Chemiebranche nahtlos weiter
Und auch die nächste Registrierungsphase hat schon begonnen: Bis zum 31. Mai 2013 müssen die Unternehmen dann alle Stoffe registrieren, die in Mengen von mindestens 100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden. Hiervon sind wesentlich mehr Stoffe und vor allem der Mittelstand in der Chemie betroffen, betont Romanowski:. „Wir erwarten in dieser Stoffgruppe deutlich mehr Registrierungen durch kleine und mittlere Unternehmen.“ Rund 90 Prozent der 1.650 Mitgliedsunternehmen des VCI zählen zum Mittelstand.
In den letzten Monaten waren immer wieder erhebliche technische, organisatorische und sachliche Probleme aufgetreten, die den Registrierungsprozess gestört und die Einhaltung der ersten Registrierungsfrist gefährdet hatten. „All diese praktischen Probleme konnten aber im Rahmen einer intensiven und sehr konstruktiven Zusammenarbeit zwischen EU-Kommission, ECHA und Industriefachleuten zufriedenstellend gelöst werden. Diese bewährte Zusammenarbeit sollte auch künftig fortgesetzt werden, um mögliche neue Schwierigkeiten in der zweiten Registrierungsphase schnell und praxisnah lösen zu können“, so VCI-Geschäftsführer Romanowski.
Erfahrungen umgehend auswerten und REACH optimieren
Nach der Einschätzung des VCI besitzt REACH noch erhebliches Optimierungspotenzial: „Wir halten es für dringend erforderlich, dass alle Beteiligten ihre Erfahrungen aus der ersten Registrierfrist jetzt auswerten und hieraus Empfehlungen ableiten: Die Industrie, die Europäische Kommission und die Behörden“, erklärt Romanowski. Dabei müsse es vor allem um mehr Effizienz bei der von REACH geforderten Zusammenarbeit der Unternehmen, eine fairere Aufteilung von Registrierungskosten unter den beteiligten Unternehmen und eine praktikablere Kommunikation zu den Verwendungen in den Lieferketten gehen.
Der VCI hat seine Mitglieder mit erheblichem Aufwand bei der REACH-Umsetzung unterstützt, zum Beispiel durch eine eigens hierfür aufgebaute Online-Serviceplattform, regelmäßige Informationsveranstaltungen und praktische Hilfen. Dazu gehört etwa eine Anleitung für die Erstellung bestimmter Registrierungsunterlagen (Schwerpunkt: Expositionsbewertung) und für die Information der Anwender von Stoffen und Gemischen über den sicheren Umgang mit Chemikalien (Sicherheitsdatenblatt).