Anlagensicherheit: Experten warnen vor Sicherheitslücken durch Digitalisierung
VdTÜV stellt Mängelstatistik vor
geralt, pixabay.com, CC0
Für die technische Sicherheit sieht das System der technischen Überwachung in Deutschland eine klare Aufgabenteilung vor: Der Arbeitgeber/Betreiber einer Anlage trägt die Verantwortung für die Sicherheit und muss regelmäßig eine unabhängige zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) mit der technischen Prüfung beauftragen. Die dafür notwendigen Regeln werden vom Staat erlassen, der auch die Aufsicht über die Überwachungsstellen ausübt. „Dieses Prinzip hat sich in Deutschland bewährt“, erläutert Dr. Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des Verbandes der TÜV e.V. „Es sorgt für ein beispielhaftes Sicherheitsniveau, während es gleichzeitig den Staat entlastet und den Unternehmen ein hohes Maß an Eigenverantwortung zubilligt.“
Der Anlagensicherheits-Report 2017 umfasst eine Auswertung aller Prüfungen, die im Jahr 2016 an Aufzügen, Druckanlagen sowie explosionsgefährlichen Anlagen durch die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) vorgenommen wurden. Er spiegelt die Sicherheit technischer Anlagen nach dem derzeitigen Stand der Technik wider. Vor dem Hintergrund der zunehmenden digitalen Vernetzung industrieller Prozesse – beschrieben unter dem Begriff „Industrie 4.0“ – verändern sich auch die Anforderungen an Sicherheits- und Prüfkonzepte. Computergesteuerte Maschinen und Anlagen sind bereits seit langem in Deutschland in Betrieb. Neu sind aber die zunehmende und länderübergreifende Vernetzung der Anlagen, die globale Verfügbarkeit großer Datenmengen sowie die neuen Möglichkeiten des Fernzugriffs auf Anlagen und Maschinen, aber auch auf Produkte des täglichen Gebrauchs.
„Fast jedes Unternehmen ist bereits von Cyberangriffen betroffen“, so Dr. Brüggemann, „Dadurch entsteht ein enormer wirtschaftlicher Schaden, zudem können solche Angriffe – beispielsweise auf kritische Infrastrukturen – im schlimmsten Fall zu einer ernsten Gefahr für Bevölkerung und Umwelt werden.“ Neben den klassischen Sicherheitsthemen, die sich aus Auslegung und Wartung ergeben, werden künftig auch Themen wie Datensicherheit und Cybersecurity bei der Prüfung technischer Anlagen eine wichtige Rolle spielen. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, die notwendigen Rahmenbedingen zu schaffen.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bietet den Rahmen für die Prüfung von „überwachungsbedürftigen Anlagen“ wie Aufzügen, Druckanlagen oder explosionsgefährdeten Anlagen. Aufzüge werden täglich von Millionen Menschen genutzt und sind deswegen unter Sicherheitsaspekten besonders sensibel. Ihre Zahl wird in Deutschland auf etwa 670.000 geschätzt, aber nur rund 551.000 wurden im Jahr 2016 von den Betreibern zu einer Prüfung angemeldet. Die Zahl der geprüften Anlagen hat zwar in den vergangenen Jahren zugenommen, aber noch immer liegen keine Erkenntnisse über die Sicherheit von 120.000 Aufzügen in Deutschland vor. Die Statistik der geprüften Anlagen zeigt, dass über 80 Prozent der Aufzüge entweder mängelfrei (42,49 Prozent) waren oder nur geringfügige Mängel hatten. Allerdings stellten die Prüfer bei 14,68 Prozent der Aufzüge sicherheitserhebliche Mängel fest. Rund 3500 Anlagen mussten sogar wegen gefährlicher Mängel stillgelegt werden. Das ist ein Anteil von 0,63 Prozent.
Druckanlagen haben ein sehr hohes Gefahrenpotential für die Bevölkerung, wobei aber durch die regelmäßigen neutralen Prüfungen ein hohes Sicherheitsniveau besteht. Bei jeweils rund einem Fünftel aller Druckbehälter und Dampfkesselanlagen wurden im Jahr 2016 Mängel bei der Prüfung festgestellt, die aber überwiegend als geringfügig eingestuft wurden. „Dadurch wurden bereits frühzeitig Defizite erkannt bevor sie sich zu gefährlichen Mängeln entwickeln konnten“, so Dr. Brüggemann. Insgesamt waren 80,13 Prozent aller 243.132 geprüften Druckanlagen mängelfrei, 15,5 Prozent wiesen leichte und 4,27 Prozent erhebliche Mängel auf. Von den 21.355 geprüften Dampfkesseln waren 77,25 Prozent mängelfrei, an 18,75 Prozent stellten die Prüfer leichte und an 8,36 Prozent erhebliche Mängel fest.
Auch Anlagen, von denen Explosionsgefahr ausgeht oder die sich in explosionsgefährdeten Bereichen befinden (Ex-Anlagen), z.B. Lager oder Abfüllanlagen für entzündliche Stoffe, müssen vor der Inbetriebnahme geprüft und danach während des Betriebs in regelmäßigen Abständen von einer ZÜS überwacht werden. Im Jahr 2016 waren 76,38 Prozent aller 6.377 geprüften Lageranlagen (z.B. für Treibstoffe) mängelfrei, 14,85 Prozent wiesen leichte und 8,77 Prozent erhebliche Mängel auf. Ähnlich sieht das Ergebnis bei den 4188 geprüften Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen aus: 57,78 Prozent waren mängelfrei, 30,79 Prozent hatten geringfügige Mängel und 11,15 Prozent erhebliche Mängel.