EU-Gericht reduziert Kartellstrafe für frühere Hoechst AG

20.06.2008

(dpa) - Die EU-Richter haben eine europäische Kartellstrafe gegen den inzwischen fusionierten deutschen Chemiekonzern Hoechst reduziert. Das zu Sanofi-Aventis gehörende Unternehmen müsse wegen unerlaubter Absprachen bei Sorbaten nun 74,25 Millionen EU statt der bisher verlangten 99 Millionen Euro in die EU-Kasse zahlen, entschied das EU-Gericht Erster Instanz am Mittwoch in Luxemburg.

Die EU-Kommission habe Hoechst zu Unrecht eine führende Rolle in dem internationalen Kartell mit insgesamt fünf Unternehmen zugeschrieben, urteilten die Luxemburger Richter. Die Absprachen liefen von 1978 bis 1996. Sorbate sind Konservierungsstoffe, die Bakterien und Schimmelpilze in Nahrungsmitteln verhindern sollen. Sowohl das Unternehmen als auch die EU-Kommission können innerhalb der kommenden zwei Monate Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.

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